Die jährlichen Betriebskostenabrechnungen werden bei uns nach Dringlichkeit bearbeitet. Die Kunden, die aus steuerlichen Gründen bis Mitte des Jahres abschließen müssen, werden zuerst bearbeitet. Wir sind bemüht sämtliche Betriebskostenabrechnungen zeitnah zu erstellen. Als gesetzliche und auch für uns maßgebliche Frist gilt aber der 31.12. des Jahres!
Ich kann nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Welche Möglichkeiten gibt es dennoch für mich um abzustimmen?
Sie können eine Vertretungsvollmacht mit Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausstellen. Die Vollmacht kann dem Verwalter, dem Beirat oder – wenn in der Teilungserklärung nichts anderes bestimmt ist – einer Dritten, volljährigen Person erteilt werden. Die Vorlage der Vollmacht finden Sie hier.
